Jugend- & Gesundheitsschutz

Die Abgabe der Produkte von Liquidlager erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren.



Zertifizierter Jugendschutz

Zertifikat Jugendschutz bei Liquidlager     Aushang E-Zigaretten Jugendschutz
 

Neues Jugendschutzgesetz ab 01.04.2016

Volljährigkeitsprüfung

Ab dem 01.04.2016 verlangt der Gesetzgeber die Überprüfung der Volljährigkeit jedes Kunden. Hierzu haben wir eine einfache Prüfungsmaßnahmewährend des Bestellvorgangs eingebaut. Alternativ kann die Verifizierung per Personalausweis-Check durchführt werden. Die Prüfung erfolgt nur EINMAL für alle registrierten Bestandskunden über Schufa-Anbindung (es ist KEINE Bonitätsprüfung). Danach ist Ihr Account dauerhaft freigeschaltet.

Bei Gastbestellungen ohne registriertes Kundenkonto muss diese Prüfung bei JEDER Bestellung erfolgen. 
Zudem verlangt der Gesetzgeber die Zustellung per Altersnachweis, dass heißt der Zusteller übergibt die Sendung nur an Volljährige

 
Zustelloptionen

Ab dem 01.01.2017 ist KEINE Zustellung an Packstationen mehr möglich, beachten Sie dies bitte bei Ihrer Lieferanschrift.

Zudem kann Ihre Sendung nicht an Nachbarn oder an vereinbarte Ablageorte zugestellt werden. Trifft der Zusteller keine oder keine volljährige Person an, wird das Paket bei Ihrer nächsten DPD Filiale zur Abholung bereitgestellt.
 
 
 

Gesundheitsschutz

E-Liquids, Nikotinhaltige Flüssigkeiten

Wenn Liquids oder Depots mit Nikotin verwendet werden, wird der erzeugte Nebel der inhaliert wird ebenfalls Nikotin enthalten.

Nikotin ist ein starkes Nervengift, welches abhängig macht und zu allerlei Krankheiten führen kann.

Liquids dürfen unter keinen Umständen direkt konsumiert werden und sowohl Liquids als auch Dampfer müssen immer außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren gelagert werden. Das Dampfen von nikotinhaltigen Liquids oder Depots ist außerdem nicht für Schwangere, stillende Mütter, Personen mit Herz- Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenerkrankungen geeignet.

Die Liquids enthalten je nach Sorte Propylenglycol oder Vegetable Glycerin sowie unterschiedliche Aromastoffe.

Sollten Sie auf eine Sorte allergisch reagieren, stellen Sie den Konsum bitte ein.

 
Warnhinweis:

Die von uns verwendeten Aromen entsprechen der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 vom 16.12.2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln.
Einsatzzweck: E-Liquid (gemäß Verordnung 1334/2008/EG) in Propylenglycol E1520 Warnhinweis: hochkonzentriertes Aroma, nicht für den direkten Gebrauch.
Unsere Liquids bestehen aus Propylenglycol (PG), Glycerin (VG), Nikotin und Aromen.

Propylenglycol (= E 1520), Glycerin (= E 422) sind in der EU zugelassene Zusatzstoffe für Lebensmittel.
Wir verzichten auf die Verwendung/Beigabe von Diacetyl.
Liquids sind kein Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung sondern Genussmittel, die ausschließlich zur Verwendung in E-Zigaretten bestimmt sind. Die Liquids enthalten je nach Sorte Prophylenglycol oder Vegetable Glycerin sowie unterschiedliche Aromastoffe.

Sollten Sie auf eine Sorte allergisch reagieren, stellen Sie den Konsum bitte umgehend ein und konsultieren einen Arzt.

 
Bei Fragen zu Gesundheitsrisiken kann Ihnen Ihr Apotheker beantworten

Nikotin ist ein Nervengift, das zudem abhängig machen und Krankheiten verursachen kann. Vermeiden Sie den Kontakt von nikotinhaltigem Liquid mit der Haut, andern- falls die Stelle gründlich und mit viel Wasser abwaschen. Unbedingt zu vermeiden ist insbesondere der Kontakt mit den Augen oder das Verschlucken solcher Liquids. Zur Nahrungsaufnahme bestimmte Waren, die in Kontakt mit solchen Liquids gekommen sind, können nicht mehr verzehrt und müssen entsorgt werden.
Wenn Liquids oder Depots mit Nikotin verwendet werden, wird der erzeugte Nebel der inhaliert wird ebenfalls Nikotin enthalten.
Die Liquids dürfen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.

Bestellungen von Jugendlichen unter 18 Jahren werden nicht berücksichtig und werden gegebenfalls von uns zur Anzeige gebracht.

Bewahren Sie die Liquids für Kinder unzugänglich auf.
Liquids dürfen unter keinen Umständen direkt konsumiert werden und sowohl Liquids als auch Dampfer müssen immer außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren gelagert werden. Das Dampfen von nikotinhaltigen Liquids oder Depots ist außerdem nicht für Schwangere, stillende Mütter, Personen mit Herz- Kreislauf-Erkrankungen oder Blutdruck, und Lungenerkrankungen geeignet, ebenso wenig für Nichtraucher und Kinder unter 18 Jahren.
Die Verwendung und Konsumierung unserer Liquids geschieht ausnahmslos auf eigene Gefahr!



Jugendschutzbeauftragte gemäß § 7 Abs. 1 JMStV :

 

Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller GbR
Rechtsanwalt Jan Lennart Müller
Alter Messeplatz 2
80339 München

Rechtsform: Gesellschaft buergerlichen Rechts

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff, RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Telefon: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Telefax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de